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Wir sind Testsieger für die beste Honorarberatung – nicht!

von Stefan Heringer

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie Ihr Vermögen auch bei einem ausgezeichneten Vermögensverwalter oder einer prämierten Bank managen? In unserer Branche gibt es so viele Auszeichnungen, da wäre es ein Wunder, wenn Sie zufällig kein preisgekröntes Institut erwischt hätten …

Testsiegel wecken Vertrauen

Uns Deutschen wird ja nachgesagt, dass wir großen Wert auf Präzision und Genauigkeit legen. „Made in Germany“ steht weltweit seit Jahrzehnten für hochwertige Qualität. Entsprechend ist uns selbstverständlich auch die Prüfung dieser Präzision enorm wichtig. Vom TÜV, Stiftung Warentest, Ökotest bis zum Spiel des Jahres finden sich Unmengen an Siegeln, die die Hochwertigkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung verdeutlichen sollen.

Sobald ein Produkt ausgezeichnet wird, schnellen häufig auch die Verkaufszahlen nach oben. Ich habe das selbst leidvoll erfahren, als ich für meine Kinder letztes Jahr das kurz zuvor ausgezeichnete „Spiel des Jahres“ kaufen wollte. Die Lieferzeit betrug unglaubliche 15 Wochen – für ein Brettspiel!

Es gibt dutzende Auszeichnungen für herausragende Finanzberatung – in dutzenden Kategorien

Diese Entwicklung macht selbstverständlich auch vor unserer geschätzten Finanzbranche nicht halt. Es gibt Auszeichnungen für Service-Qualität, für die Performance von Vermögensverwaltungen, für die Beratungsqualität, für das nachhaltigste Institut und alle möglichen weiteren Dienstleistungen. Egal, bei welchem Institut man ins Schaufenster sieht, wirklich JEDES ist irgendwo Testsieger! Wenn wir Qualitätssiegel sehen, erweckt das im ersten Moment ja auch Vertrauen.

Wie wir (beinahe) ein ausgezeichnetes Institut geworden wären

Es gibt nur leider ein sehr großes Problem bei der Art und Weise, wie solche Auszeichnungen zustande kommen. Die Neunundvierzig ist ein (bewusst) kleines und relativ junges Unternehmen. Und doch haben wir schon mehrmals „Angebote“ bekommen für Auszeichnungen zu irgendwelchen Dienstleistungen. Die Anfragen kommen immer gleich daher:

„Gratulation, Ihre hervorragende Leistung wurde ausgezeichnet und Sie haben die Möglichkeit, unser Gütesiegel als bester (innovativster, nachhaltigster etc.) Finanzberater / Berater mit hoher Servicequalität/ TOP-100-Vermögensberater zu verwenden! Sie können die Auszeichnung auf Ihrer Homepage und Ihren Materialen werblich nutzen, wenn – jetzt kommt der entscheidende Passus! – Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von xxx,xy € entrichten.

Wohlgemerkt: Diese Gesellschaften haben weder mit uns gesprochen (!!) noch die Portfolien gesehen, die wir als Senior Partner der Deutschen Wertpapiertreuhand verwalten. Auf welchen Recherchen die Auszeichnung beruhen soll, ist uns absolut schleierhaft. Das macht einen wirklich sprachlos.

Gratulation: Sie haben eine Erbschaft in Nigeria gemacht!

Bei diesem Geschäftsgebaren fragt man sich wirklich, ob das alles legal sein kann. In dieser Form ist der Handel mit Gütesiegeln von der Seriosität fast vergleichbar mit dem Prinzen, der Sie über eine unerwartete Erbschaft informiert. Sie müssen nur die Bearbeitungsgebühr überweisen und bekommen eine stattliche Erbschaft von Verwandten, die Sie nicht mal kennen …

Für viele Finanzzeitschriften ist das „Siegel-Geschäft“ eine überlebenswichtige Einnahmequelle

Gut, die meisten Siegelanbieter machen dann doch in irgendeiner Form irgendwelche Tests oder Prüfungen. Am Ende ist es meist eine Variante des sinnlosen Spieles, aus vergangener Performance auf zukünftige Ergebnisse zu schließen. In Summe ändert also auch die Prüfung nichts daran, dass das sogenannte „Siegel-Geschäft“ weniger der Orientierung der Verbraucher dient, als dass es genau das ist: ein Geschäft.

Denken Sie also beim nächsten Mal darüber nach, wenn Ihre Bank eine Auszeichnung als „summa cum laude“ oder Top-Vermögensverwalter bekommen hat, und fragen Sie kritisch nach, wie diese zustande gekommen ist.

Alles Liebe

Ihr Stefan Heringer

PS: Ich freue mich auf Rückmeldungen unter: nachdenken@neunundvierzig.com.

Drei unserer Lieblingsblogs zum Thema Honorarberatung und Provisionsirrsinn:

21/05/2022

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