von Dr. Nikolaus Braun
Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich Michael vor fünf Jahren kennenlernte, war er von einem schweren Schicksalsschlag gezeichnet. Zwei Jahre zuvor war der Vater von zwei Grundschulkindern gemeinsam mit seiner Frau mit seinem Motorrad schwer verunglückt. Während er mit ein paar Brüchen davonkam, war seine Frau seitdem ein Pflegefall: an den Rollstuhl gebunden und kognitiv schwer eingeschränkt.
Ich mochte diesen Menschen sofort. Die Art, wie er über die kleinen Fortschritte seiner Frau berichtete; wie er sein berufliches Leben umorganisiert hatte, um mehr Zeit für die Kinder zu haben; dass er seine Frau mit immensem Aufwand daheim pflegte, und vor allem, dass er nicht fortlaufend mit seinem Schicksal haderte, sondern versuchte, das Beste für seine Frau und die Familie zu erreichen.
Da die Familie aufgrund des gefährlichen Hobbys gut vorgesorgt hatte, war Geld zum Glück die geringste Sorge. Aus einer Unfallversicherung waren Michaels Frau ein fast siebenstelliger Betrag sowie eine zusätzliche monatliche Rente zugeflossen.
Ohne Vorsorgevollmacht ist die Person Ihres Vertrauens im Ernstfall handlungsunfähig
Nur eine Sache hatten die beiden übersehen: Sie hatten sich nicht gegenseitig bevollmächtigt, im Fall eines Falles für den jeweils anderen handeln zu können. Nicht aus Misstrauen, nicht aus Vorbehalten. Sie hatten es schlicht und ergreifend nicht auf dem Radar.
Die Folge: Über jede Ausgabe musste Buch geführt und Rechenschaft abgelegt werden. Jede relevante finanzielle Entscheidung musste Michael im Vorfeld mit einem Betreuer, den das Amtsgericht ernannt hatte, absprechen. Ob ein teurer Hightech-Rollstuhl gekauft oder die Wohnung barrierefrei umgebaut werden sollte ‒ zuvor musste mit dem Betreuer geklärt werden, ob jede einzelne Maßnahme auch sinnvoll war.
Nahezu handlungsunfähig war Michael dann beim Thema Kapitalanlage: Als er eine Wohnung kaufen wollte, musste zusätzlich ein Verfahrenspfleger ernannt werden. Bis alle Bedenken überhaupt formuliert waren, war das jeweilige Objekt schon längst nicht mehr am Markt. Die Formulare, Eingaben, Bedenken, das permanente In-die-Länge-Ziehen nahm Michael, der nun wahrlich genug andere Sorgen hatte, wie Schikanen wahr.
Dass wir trotz mehrerer Anläufe und bester Argumente keinerlei Chance hatten, eine noch so rationale und konservative Anlagestrategie durchzusetzen, versteht sich rückblickend fast von selbst. Mehr als Cash und Festgeld ‒ also ein sicherer Kaufkraftverlust ‒ war für den Betreuer nicht vorstellbar.
Für einen Berufsbetreuer ist der Mensch, den Sie lieben, nur ein Fall
Warum? Ein Berufsbetreuer hat oft viele Dutzend zu Betreuende. Da gibt es keine Individualität, sondern 08 /15. Naturgemäß hat der Betreuer zwei Ziele: so wenig Arbeit wie möglich und den Rücken an die Wand bekommen. Das heißt konkret, vor allem nichts genehmigen, das irgendwie mit Risiken zu tun haben und später Ärger machen könnte. Das heißt: lieber „nein“ als „ja“ sagen, zumindest aber sich endlos absichern. Was für Michael (und potenziell auch für Sie) ein geliebter Mensch ist, ist für ihn einfach ein „Fall“.
In unserer Praxis als Honorarberater ist das Fehlen einer Vorsorgevollmacht ein klassischer blinde Fleck.
Es macht keinen Spaß, sich mit Horrorszenarien und mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Es ist damit ähnlich wie ein Krebsvorsorgetermin ein Thema, das man gerne verschiebt. Um die Lücke zwischen Wissen und Tun zu schließen, braucht es manchmal nur einen kleinen Stupser oder ein gutes Gespräch: Das übernehmen wir als Neunundvierzig Honorarberatung gerne für Sie.
Am Ende ist eine Vorsorgevollmacht kein Hexenwerk:
- Sie brauchen einen Menschen, dem Sie vertrauen, diese Aufgabe zu übernehmen.
- Sie müssen das Ganze schriftliche fixieren, wenn Sie Immobilienbesitz haben tunlichst in einer notariellen Urkunde.
- Der Bevollmächtigte braucht einen Ort, an dem er die Urkunde jederzeit wiederfindet.
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht frei von Nebenwirkungen, und es gibt ein gewisses Missbrauchsrisiko. Dennoch: Im Falle eines Falles wird definitiv jemand anderes für Sie Entscheidungen fällen. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden, wer das sein soll oder ob Sie potenziell nur ein „Fall“ sein wollen.
Liebe Grüße
Nikolaus Braun
PS: Rückfragen, Kritik oder Anmerkungen schicken Sie gerne an nachdenken@neunundvierzig.com
PPS: Ausführlicher zum Thema Vorsorgevollmacht: Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Notfall das Amt, nicht die Familie. Gastbeitrag von Nikolaus Braun für Freaky Finance.
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21/02/2019