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Eilmeldung Ihres Honorarberaters: Zum Jahreswechsel ist nichts eilig

von Stefan Heringer

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Jahre wieder ergeben sich zum Jahreswechsel Änderungen für bestimmte Finanzprodukte:

• 2009 die Einführung der Abgeltungssteuer,
• 2012 die Einführung von Unisex-Tarifen bei Versicherungen,
• und in den letzten Jahren fast immer: eine Reduzierung der Garantieverzinsung bei Renten und Kapitallebensversicherungen

Zeitdruck ist eine beliebte Masche des Provisionsvertriebs

Die Änderungen haben eines gemeinsam: Für Verkäufer sind sie ein wunderbarer Anlass, Sie zu kontaktieren und unter Zeitdruck zu setzen. Und so noch schnell einen Vertrag im Produkt XY abzuschließen – natürlich völlig uneigennützig, damit Sie sich die jetzigen „Vorteile“ noch sichern können.

Wenn auch bei Ihnen in den letzten Tagen oder den nächsten Wochen ein Versicherungsvertreter oder Finanzberater durchklingelt und Ihnen dringend empfiehlt, noch VOR dem Jahreswechsel etwas abzuschließen oder zu verändern, seien Sie vorsichtig! In Ausnahmefällen kann der zeitliche Druck gerechtfertigt sein, in den allermeisten Fällen ist er das definitiv nicht.

Wenn sich an bestimmten Produkten etwas Wesentliches ändert, wissen das die Branche und der Verkäufer schon seit mehreren Monaten. Was sie bewusst ausnutzen: Je kurzfristiger Ihre Entscheidungsspanne ist und je mehr Druck der Verkäufer mit einem Enddatum aufbaut, umso unkritischer werden Sie in der Beurteilung sein und sich vermutlich die Konditionen nicht genau ansehen und schnell unterschreiben.

Warum Sie sich 0,9 Garantieverzinsung NICHT schnell noch sichern sollten.

Momentan trommeln alle Versicherer mit der einmaligen Gelegenheit, sich noch 0,9 % Garantieverzinsung zu sichern. Doch die garantierten 0,9 % gibt es gar nicht! Sie sind eine akustische Täuschung der Versicherungsbranche. Denn mit 0,9 % verzinst wird nur der sogenannte Deckungsstock, also das eingezahlte Kapital abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten. Das ist dann halt nach Kosten garantiert eine Negativverzinsung, aber das steht leider nirgends, das muss man nachrechnen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie lieber einen Honorarberater

Eine jetzt schon unterirdische Kapitallebensversicherung wird nicht dadurch auf einmal sinnvoll, weil im kommenden Jahr die Konditionen noch miserabler sind! Eine völlig überteuerte Berufsunfähigkeits-Versicherung wird nicht auf einmal vernünftig, nur weil der Verrechnungszins zum Jahreswechsel noch niedriger wird (auf dann 0,25 %) als ohnehin schon.

Die ruhige Vorweihnachtszeit sollte entsprechend auch für Sie ruhig sein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – meist ist dies nur und ausschließlich dem Provisionsinteresse Ihres Verkäufers geschuldet.

Ihr Stefan Heringer

PS: Ich freue mich auf Rückmeldungen unter: nachdenken@neunundvierzig.com

PPS: Weshalb Sie bei Buzz-Words wie Steuern sparen, Kapitalgarantie und staatliche Förderung vorsichtig sein sollten, beleuchten wir bei einem unserer folgenden Beiträge.

Drei unserer Lieblingsblogs zum Thema Honorarberatung und Provisionsirrsinn:

11/12/2021

Bitte schicken Sie mir die Blogbeiträge und Einladungen der Neunundvierzig Honorarberatung als Newsletter an folgende Adresse:


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